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Das Christliche Schiedsgericht (CSG) ist organisiert und verfährt wie ein weltliches Schiedsgericht. Es handelt strikte nach vorgegebenen oder von den Parteien vereinbarten Prozessregeln. |
Rechtliche Grundlage ist eine Schiedsvereinbarung sowie die Christliche Schiedsgerichtsordnung, subsidiär die Schweizerische Zivilprozessordnung (und bis zu deren Inkrafttreten die zwingenden Vorschriften des Konkordats über die Schiedsgerichtsbarkeit vom 27. März 1969.
Damit wird sichergestellt, dass die Verfahrensgarantien zur Fairness des Verfahrens eingehalten werden und Schiedssprüche, falls erforderlich, staatlich durchgesetzt werden können.
Es wird grundsätzlich ein einfaches und rasches Verfahren vor einem Einzelrichter durchgeführt, welchem eine Schlichtung (à Christliche Mediation) vorangeht und welches für eine Supervision (à Christliche Supervision) sistiert werden kann.
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