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- Uneinigkeit in der Gemeinde oder in christlichen Instituten (Heime, Altersheime, Stiftungen, Missionsgesellschaften etc.), sei es im Vorstand oder zwischen dem Vorstand und Mitgliedern, z.B. betreffend Ausschluss etc. (Vereinsrecht, Stiftungsrecht, Gesellschaftsrecht);
- Streit um die Leitung einer Gemeinde oder eines christlichen Instituts oder mit Mitarbeitern (Auftragsrecht, Arbeitsrecht, Verantwortlichkeit);
- Differenzen mit Heimbewohnern, Patienten etc. in christlichen Instituten (Auftragsrecht, Mietrecht etc.);
- Forderungen aus Geschäftsbeziehungen zwischen christlichen Geschäftspartnern oder aus Verträgen christlicher Geschäftsleute mit Gemeinden und Stiftungen oder Einzelpersonen etc. (Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Auftragsrecht etc.)
- Zivilrechtliche Auswirkungen von strafrechtlichen Vorfällen (Haftungsfragen, Schadenersatz, Genugtuung)
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- Klagen betreffend Personen- und Zivilstand
- Die Auflösung von Stiftungen
- Das Familienrecht
- Die Zwangsvollstreckung
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- Bringt es jemand von euch, der einen Rechtsstreit mit dem anderen hat, über sich, vor den Ungerechten zu streiten und nicht vor den Heiligen?
- Oder wisst ihr nicht, dass die Heiligen die Welt richten werden? Und wenn durch euch die Welt gerichtet wird, seid ihr dann nicht würdig, über die geringsten Dinge zu richten?
- Wisst ihr nicht, dass wir Engel richten werden, wie viel mehr <über> Alltägliches?
- Wenn ihr nun über alltägliche Dinge Rechtshändel habt, so setzt ihr die <zu Richtern> ein, die in der Gemeinde nichts gelten?
- Zur Beschämung sage ich es euch. Also gar kein Weiser ist unter euch, der zwischen Bruder und Bruder entscheiden kann?
- Sondern es streitet Bruder mit Bruder, und das vor Ungläubigen!
- Es ist nun schon überhaupt ein Fehler an euch, dass ihr Rechtshändel miteinander habt. Warum lasst ihr euch nicht lieber Unrecht tun? Warum lasst ihr euch nicht lieber übervorteilen?
- Aber ihr selbst tut Unrecht und übervorteilt, und das Brüdern gegenüber!
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Es gibt unter Christen Auseinandersetzungen um die Lehre. Darum geht es hier nicht (in erster Linie).
Es gibt aber auch ganz profane, weltliche Auseinandersetzungen um alltägliche Dinge wie Arbeitsstreitigkeiten, Haftungsfragen, Forderungen aus Geschäftsbeziehungen, Auseinandersetzungen in der Gemeinde, d.h. vereinsrechtlicher Art, Strafrechtliche Vorfälle mit zivilrechtlichen Auswirkungen (Schadenersatz, Genugtuung), Auseinandersetzungen um die Leitung einer Gemeinde oder eines sonstigen christlichen Instituts (Heime, Altersheime, Stiftungen, Missionen etc.), Auseinandersetzungen mit Heimbewohnern, Patienten etc. in christlichen Instituten, etc.
Darum geht es. Paulus wirft den Korinthern vor, dass sie mit ihren Rechtsstreiten vor die weltliche Gerichtsbarkeit gehen und fordert sie auf, die Dinge selber zu regeln.
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- gar nicht erst zu streiten, d.h. sich nicht auf Rechtshändel einlassen (1. Kor. 6, 7)
- falls doch gestritten wird, sich sogleich wieder zu versöhnen
- falls einer unversöhnlich ist, sich unrecht tun bzw. übervorteilen lassen (1. Kor. 6, 7)
- falls sich übervorteilen lassen nicht möglich ist, die Sache vor einen Bruder zu bringen und dort:
a) sich versöhnen zu lassen b) falls dies nicht ohne weiteres möglich ist, sich begleiten zu lassen, um den Ursachen der Auseinandersetzung auf den Grund zu gehen und sie zu lösen c) falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vom angerufenen Bruder einen Schiedsspruch anzunehmen, damit der Streit formell beendet ist und man dadurch Raum zur Versöhnung findet
- falls ein Schiedsspruch eines Bruders nicht möglich ist oder nicht akzeptiert wird, vor ein staatliches Gericht zu gehen, um den formellen Rechtsfrieden herzustellen.
Hier geht es um 4.a-c, d.h. um Christliche Mediation (a), Christliche Supervision (b) und ein Christliches Schiedsgericht (c), und zwar kompakt in einer überschaubaren Organisation und in einem einheitlichen Verfahren. |
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